Flächennutzungsplan - Fischelner Bruch

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9. April 2014

Stellungnahme des Fördervereins Fischelner Bruch e.V. zum verabschiedeten Flächennutzungsplan



Enttäuscht ist der Förderverein Fischelner Bruch, dass sich die Mehrheit im Stadtrat für die Ausweisung neuer Baugebiete östlich der K-Bahn ausgesprochen hat.

Durch eine Verwirklichung und Erschließung dieser Baugebiete über die Oberbruchstraße und das nahe Heranrücken von Wohnhäusern würden landschaftsprägende Bestandteile wie die Terrassenkante verloren gehen. Der weite Blick ins Bruch würde verbaut. Außerdem würden Kleingärten zerstört und wertvolle landwirtschaftliche Flächen vernichtet werden.

Östlich der K-Bahn wurden einmalige bis in die Eisenzeit reichende Bodendenkmäler aus der Fischelner - und damit Krefelder – Geschichte gefunden. Sie sind unersetzlich und müssen als archäologisches Erbe bewahrt werden.

Die für eine Bebauung an dieser Stelle vorgebrachten Argumente (Überschwappeffekt) sind höchst umstritten und entsprechen nicht den heutzutage maßgeblichen landes- und städteplanerischen Erkenntnissen (planerischer Vorrang der Innenraumentwicklung).

Deshalb wird der Förderverein Fischelner Bruch sich auch weiterhin gegen eine Bebauung zwischen K-Bahn und Terrassenkante aussprechen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, die naturnahe Landschaft zu bewahren.


Im Oktober 2013

2. Offenlage des Flächennutzungsplans

Zur geplanten 2. Offenlage des Flächennutzungsplans hat der Förderverein folgendes Schreiben an die Mitglieder des Rates der Stadt Krefeld verschickt:

Zum Entwurf des ab dem 3. Dez. 2012 bis zum 1. März 2013 ausgelegten Flächennutzungsplans

30 Argumentationshilfen für Ihren Widerspruch


Absender (Ihr Name und Ihre Anschrift)

An den
Fachbereich Planung - Oberbürgermeister der Stadt Krefeld,
Konrad-Adenauer-Platz 17,
47803 Krefeld

Widerspruch gegen die Planungen im Fischelner Bruch zwischen K-Bahn und Oberbruchstraße

Bitte die Argumente wählen, die Ihre Zustimmung finden, möglichst ausformulieren und um ein weiteres persönliches Argument ergänzen.

Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen die geplante Bebauung im Bereich der Fischelner Terrassenkante (zwischen K-Bahn und Oberbruchstraße):

1.   Hohe ökologische Empfindlichkeit beim Übergang von der Mittel- zur Niederterrasse und Gefährdung des Biotopentwicklungspotentials

2.   Beeinträchtigung der Frischluftventilationsbahn (der alte FNP sah in diesem Bereich noch vor, bestehende Häuser an der Oberbruchstraße auf der Höhe Hannenhof wieder zurückzubauen).

3.   Naherholungsbelange für den Krefelder Süden werden zu wenig beachtet.

4.   Fehlende Berücksichtigung von Leitlinien zum Klimaschutz, zum Artenschutz und zur Frischluftschneise.

5.   Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und fehlende Förderung naturverträglicher Landwirtschaft.

6.   Erhalt eines angemessenen Umfeldes für Obstbaumwiesen und Artenschutz (Steinkauz, Schleiereule, Kibitz…)

7.   Unplausible Zielsetzung von 235 000+

8.   Für die Prognose von 221 000 Einwohnern im Jahr 2030 (225 000 im Jahr 2025) sind ca. 9000 Wohneinheiten nötig, die vollständig im Innenbereich umgesetzt werden können. Nach Erhebung des Fachbereichs Stadtplanung können sogar 2800 WE mehr ausgewiesen werden.

9.   7750 Senioren im Alter von 65plus wohnen in Krefeld noch in Einfamilienhäusern, obwohl sie gerne in barrierefreie Wohnungen umziehen wollen. Entsprechende Wohnangebote müssten verstärkt in Fischeln aufgrund der hohen Fallzahlen (s.o.) und des Bedarfs angeboten werden.

10.   Fehlende Entwicklung des kleinstrukturierten Stadtteilzentrums durch eine höhere Ausnutzung der Grundstücke.

11.   Zu gering angesetzte Haushaltsbelegungsdichte von 1,92 in 2030

12.   Möglichkeiten der Innenentwicklung, der Wiedernutzung von Flächen sowie des Flächentausches (!) wurden in Fischeln zu wenig ausgenutzt.

13.   Fischeln-Steinrath ist als Innenverdichtung plausibler als eine Ausweitung zwischen K-Bahn und Oberbruchstraße, zumal über den Rundweg am Friedhof die Haltestelle Grundend gut erreichbar ist (zu Fuß und mit dem Rad).

14.   Beeinträchtigung der Ventilationsbahn/Frischluft zwischen Grundend und Hannenhof.  

15.   Der alte FNP sah noch ein Rückkaufsrecht der Stadt für die Häuser an der westlichen Bruchkante vor, um den Landschaftscharakter wiederherzustellen.

16.   Zu geringe Berücksichtigung der Naherholungsbelange gerade für Fischeln (und Krefeld-Süd) als wachsendem Stadtteil.

17.   Gravierender Eingriff in die Kulturlandschaft durch eine Bebauung bis zur Bruchkante (westliche Seite der Oberbruchstraße).

18.   Fehlende Berücksichtigung der Leitlinien zum Klimaschutz.

19.   Belange des Artenschutzes (Steinkauz, Schleiereule, Kibitz, …) und der Frischluftschneisen wurden für dieses Gebiet zu wenig berücksichtigt.

20.   Der klimatischen Funktion der Terrassenkante bzw. des Fischelner Bruchs wird zu wenig Rechnung getragen.

21.   Schutz bestehender Kleingärten an der Oberbruchstraße.

22.   Schutz des Biotopverbundes zwischen Oppum und Fischeln.

23.   Die Nutzung des Schwerpunktraums Oppumer Bruch/Fischelner Bruch für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Bezug zu geplanten Bauflächen in Fischeln-Südwest wird unnötig eingegrenzt.

24.   Weitere Einschränkung (naturverträglicher und artenschutzfördernder) Landwirtschaft.

25.   Für Fischeln wird mit dem neuen FNP denkbare Ausgleichsfläche verhindert (Ausweisung von Obstbaumwiesen, Kopfbaumbeständen und ökologischer Landwirtschaft).

26.   Die Radlertrasse "Rund um Krefeld (äußerer Ring oder grüner Gürtel) würde in diesem Bereich zu viel von ihrem Charakter als Natur- und Erholungsraum verlieren.

27.   Fehlendes Angebot unterschiedlicher Wohn- und Siedlungstypen im Innenraum des Ortskerns schafft erst den Druck auf den Außenbereich und führt weiter zur Ausfransung in das Niederbruchgebiet (zu geringe Nutzung zentrumsnaher Baulandreserven - vgl. dazu auch Krefeld-Süd).

28.   Fehlende Berücksichtigung des Fischelner Bruchs als Schwerpunktstandort für Freizeitnutzung und Naherholung (Rad- und Gehwege).

29.   Maßnahmen für Offenlandbrüter wie Feldlerche, Kibitz, Rebhuhn, Schafstelze würden durch die geplante Bebauung zwischen Oberbruchstraße und K-Bahn eingeschränkt.

30.   Die eisenzeitlichen Funde an der Terrassenkante dürfen nicht überbaut werden. Sie stellen ein einmaliges Kulturerbe dar, das dauerhaft gesichert und erhalten werden muss.


Datum und Unterschrift


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